Patient mit histologisch gesicherten Plattenepithelkarzinom im Bereich Alveolarkamm, glossoalveolären Übergang und vorderer Gaumenbogen. Knocheninfiltration in der Bildgebung nicht nachweisbar. Daher Indikation zu o.g. OP. Aufgrund der Nähe zum Knochen jedoch Lappendeckung wahrscheinlich. Daher nun o.g. OP indiziert. 