Bei dem Patienten besteht ein Zustand nach Panendoskopie mit Probebiopsie mit histologisch gesichertem mindestens cT2 cN0 Glottiskarzinom auf der rechten Seite mit Ausdehnung nach subglottisch, als auch in die vordere Kommissur, als auch in den Sinus morgagni. Dies wurde histologisch gesichert. Zudem besteht ein simultanes histologisch gesichertes Bronchialkarzinom hilär. In der B-Bild-Sonographie zeigt sich ein cN0-Halsstatus. Im durchgeführten CT wird der Verdacht auf ein cT2-3 Glottiskarzinom rechts gestellt, ohne sicheren Anhalt für eine Knorpelinfiltration. Der Patient wurde ausführlich über die Therapieoptionen aufgeklärt, Operation als auch Bestrahlung. Es wurde ausführlich darüber gesprochen, dass eventuell eine komplette Kehlkopfentfernung nötig ist. Diese wünscht der Patient, aber soweit irgendwie möglich, zu vermeiden. In der Vorgeschichte ist anamnestisch ein Verschluss der Carotis rechts 1997 mit Apoplex und Hemiparese links bekannt. Dies zeigt sich auch im CT. Aufgrund der Anamnese und klinischen Befunden, Indikation zu oben genanntem Eingriff. 