Bei dem Patienten wurde im Rahmen einer Panendoskopie ein glottisches Larynxkarzinom der linken Seite gesichert, welches bis nahe an die vordere Kommissur reicht und die gesamte Glottis der linken Seite bis Infiltration der Taschenfalte nach supraglottisch einnimmt. Aus diesem Grund wurde die Indikation zu o.g. Eingriff gestellt. 